Mitgliedschaft
Beitritt
Jedes Kolleg kann durch schriftliche Erklärung dem Bundesring beitreten. Der Beitritt kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Bundesringversammlung
Die Bundesringversammlung findet in der Regel alle 2 Jahre statt, zumeist im Rahmen der Bundesringtagungen. Jedes Kolleg entsendet zu Bundesringversammlungen zwei stimmberechtigte Vertreter:innen (Leiter:innen, Kollegiumssprecher:innen). Beschlüsse der Bundesringversammlung sollen möglichst einstimmig gefasst werden. Mindestens aber müssen zwei Drittel der Anwesenden zustimmen.
Beiträge
Der Bundesring erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags wird von der Bundesringversammlung festgesetzt