Mitgliedschaft

Beitritt

Jedes Kolleg kann durch schriftliche Erklärung dem Bundesring beitreten. Der Beitritt kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Bundesringversammlung

Die Bundesring­versammlung findet in der Regel alle 2 Jahre statt, zumeist im Rahmen der Bundesring­tagungen. Jedes Kolleg entsendet zu Bundesring­versammlungen zwei stimmberechtigte Vertreter:innen (Leiter:innen, Kollegiums­sprecher:innen). Beschlüsse der Bundesring­versammlung sollen möglichst einstimmig gefasst werden. Mindestens aber müssen zwei Drittel der Anwesenden zustimmen.

Beiträge

Der Bundesring erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags wird von der Bundesringversammlung festgesetzt