Die Ausbildung am Kolleg
Kollegs sind Institute zur Erlangung der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg.
Sie führen vorrangig junge Erwachsene mit Berufserfahrung in zwei, drei oder vier Jahren Vollzeitschule zum Abitur und damit zur allgemeinen Hochschulreife.
Die angebotenen Abschlüsse (allgemeine Hochschulreife, ggf. Fachholschulreife) und Bildungswege (Dauer, Inhalte) werden auf Länderebene festgelegt.
Für konkrete Informationen wenden Sie sich bitte an das Kolleg Ihrer Wahl.
Der Bildungsweg am Kolleg
Der Bildungsweg am Kolleg dauert (je nach Bundesland) in der Regel 3, höchstens jedoch 4 Jahre. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Vorkurs notwendig.
- Ggf. Vorkurs (mindestens ein Halbjahr)
- Einführungsphase (1 Jahr)
- Qualifikationsphase (2 Jahre)
Zum Vorkurs:
Ein Vorkurs muss besucht werden, wenn ein:e Bewerber:in keinen mittleren Schulabschluss nachweisen kann.
Der Vorkurs dauert mindestens ein Semester (Schulhalbjahr), i. d. R. aber ein Jahr.
Zur Einführungsphase:
Diese Phase bereitet auf das Kursystem der gymnasialen Oberstufe vor. Sie dauert zwei Semester (Schulhalbjahre). Es werden die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (i. d. R. Englisch), eine Naturwissenschaft und eine Gesellschaftswissenschaft verbindlich gelehrt. Weitere Fächer werden von den Ländern festgelegt bzw. schulspezifisch angeboten.
Zur Qualifikationsphase:
Der Unterricht in der Qualifikationsphase bereitet auf die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vor. Die Qualifikationsphase dauert vier Semester (Schulhalbjahre).
Die Studierenden belegen Deutsch, Mathematik und mindestens eine fortgeführte Fremdsprache, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und eine Naturwissenschaft, z. T. auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungsfach). Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache müssen auf ausreichendem Niveau nachgewiesen werden.
Die genaue Ausgestaltung der Qualifikationsphase (Belegungsverpflichtung) und der Abiturprüfung (Einbringungen, Prüfungsfächer) variiert von Bundesland zu Bundesland. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem Kolleg Ihrer Wahl.
In den meisten Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) kann nach einem Jahr in der Qualifikationsphase auf Antrag auch die Fachhochschulreife am Kolleg erworben werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Kultusministerkonferenz hat am 21.06.1979 (i.d.F.vom 07.06.2018) eine Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs als bundesweite Richtlinie beschlossen.